Im süddeutschen Raum (ca. 30 km zur Landesgrenze
Schweiz):
·
Belehnung
von selbst bewohnten fertig gestellten EFH, REFH, bis zu max. 80 % des
aktuellen Verkehrswertes (heutiger Verkaufswert) / keine
Bauland- Bau- und Bauträgerfinanzierungen
·
Direkter
Grundbucheintrag (vorrangsfrei) in Form einer Grundschuld (ohne
Aval-Kosten)
Grundschuld-Nominalbetrag in EURO: mind. 110 % der Schuldsumme
(entsprechend einer Währungs-Marge von 10 %) und mit Unterwerfungsklausel
gem. ZPO 800
·
Darlehen bzw. Kreditbetrag ab CHF 200'000.--
Massgebend sind die ZinsSätze im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses.
·
Terminfesthypotheken können
mit einer Vorlaufzeit von 1 bis 24 Monaten gegen
individuelle (je nach Zinserwartung geringe) Zinsaufschläge
vereinbart werden.
·
Switch-Hypotheken ab CHF 300‘000 (am LIBOR ausgerichtete Hypothek)
·
Kündigung a)
variable Hypotheken
gegenseitig jederzeit auf 3 Monate
b)
Festhypotheken
unkündbar / Sondertilgungen ausgeschlossen
·
Tilgung:
mind. 1 % pro Jahr der Anfangsschuld bei Belehnungen > 66 %
(Verrechnung 1/4- oder halbjährlich), direkt oder indirekt auch über
LVP mit A-Rating oder Fonds-Sparplan möglich
· Gebühren:
Auszahlung
100 %, einmalige Bearbeitungsgebühren nach Aufwand (mind. CHF 300.--)
Grundbuch- und Notarkosten, externe Schätzungskosten, Überweisungsgebühren
(insbesondere Gebühren von Fremdbanken) usw. gehen zulasten des
Kreditnehmers
·
Besondere
Bedingungen:
·
Nachschusspflicht bei rückläufigen EURO-Kursen wenn Marge von 10 %
unterschritten wird
(PS: entfällt, wenn Grundschuld in CHF eingetragen wird). - Für die
Ansparung der Zinsen und Amortisationen ist ein Separatkonto zu eröffnen.
- Im Übrigen gehen wir davon aus, dass wir bei Grenzgängern in der
Schweiz Ihre Alleinbank sind. - Nebenkosten (z.B. für Grundbuch, Notar,
Provision, Vorfälligkeitsentschädigungen etc.) müssen aus Eigenmittel
bezahlt werden.
·
für Kapitalanleger muss bei
vermieteten Objekten das Leerstandsrisiko tragbar sein.
·
Finanzierung mit
Pensionskassen-Geldern: Ist
zu prüfen durch die finanzierende Bank
Für das Projekt:
Wo erhältlich?
p
aktueller Grundbuchauszug, nicht älter als 3 Monate Grundbuchamt (Amtsgericht)
(oder Vollmacht zur Grundbucheinsicht)
bzw. Notar
oder Abschrift des Kaufvertrages
p Satz einfacher Baupläne
(Grundriss-, Schnitt-,
Architekt
Ansichtszeichnung)
p amtlicher Lageplan
(Flurkartenabzeichnung) mit
Kataster-/Vermessungsamt
eingezeichnetem Gebäudegrundriss
p Berechnung des
umbauten Raumes nach DIN 227
Architekt
p Berechnung der Wohn-
und Nutzflächen nach DIN 283
Architekt
p Erbbaurechtsvertrag
bei Erbbaurecht
Notar
p
Gebäudeversicherungs-Nachweis
p
Lichtbilder (Fotos) vom bestehenden Gebäude
(jetziger Zustand, verschiedene Seiten)
p Nachweis der
Gesamtgestehungskosten
z.B. Kaufvertrag und Nachweis der Eigenleistungen
p Nachweise zum
Finanzierungsplan
allen an der Finanz. Beteiligten
p
Baubeschreibung
Architekt, Bauträger, Makler
p
Mietverträge bei Fremdvermietung
Bei Eigentumswohnungen zusätzlich:
p
Teilungserklärung/Aufteilungsplan
p
Protokoll letzter Eigentümerversammlung
p
Wirtschaftsplan für laufendes Wirtschaftsjahr
Vor der Auszahlung von Kaufpreisen benötigen wir zusätzlich:
p
notariell beglaubigte Abschrift des Kaufvertrages
p
Treuhandauftrag
p
Freistellungsverpflichtung der Verkäuferbank (z.B. bei ETW-Überbauungen)
p
aktueller Kontoauszug (bei Umfinanzierungen) bzw. Ablöse-Bedingungen
Zur Person (Kreditnehmer):
p
amtliches Ausweispapier (die Identifikation muss in unserer Bank
erfolgen)
p
Kopie aktueller Einkommenssteuerbescheid (Offenlegen der
finanziellen Verhältnisse)
p
Einkommens- und Vermögensstatus (bei Bedarf kann Excel-Tabelle
zugestellt werden)
p
Kredit-, Darlehens- und Leasing-Verträge bei bestehenden
Verpflichtungen
p
Lohn- / Gehaltsnachweis des laufenden Jahres (3 aktuelle
Abrechnungen im Original)
p
Jahresabschlussunterlagen bei Selbständigen bzw. Einnahme- und Überschussrechnung
für Freiberufler (unterschrieben); die letzten 3 Jahre
p
Nachweis Eigenmittel im Original (z.B. Konto- und Depotauszüge)
p für deutsche. Kunden
aktuelle Selbstauskunft Schufa im Original (für jeden Kreditnehmer) kann
auch via Internet angefordert werden unter http://www.schufa.de/eigenauskunft.html
bzw. eine analoge Betreibungsauskunft für Schweizer Kunden
p
Pensionskassen-Ausweis (BVG), wenn in der Schweiz beschäftigt
p
Scheidungskonvention bei geschiedenen Personen
In der Regel ist ein Schätzwertgutachten
eines für unsere Bank akkreditierten Sachverständigen nötig. Bestehende
Gutachten können unter Umständen plausibilisiert werden.
Die Bank behält sich vor, die Gutachten auf die Marktpreise zu überprüfen
und Korrekturen anzubringen.
Glossar:
Vollstreckbarer Titel (ZPO 800)
Urkunde, welche die Zwangsvollstreckung
ermöglicht. Mit diesem Titel kann z.B. der Gerichtsvollzieher mit einer
Vollstreckung ins bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners
beauftragt werden. Die wichtigsten vollstreckbaren Titel
sind:
- rechtskräftiges oder vollstreckbares Urteil
- Vollstreckungsbescheid
- Vollstreckbare Urkunde (z.B. vollstreckbare Ausfertigung
einer
Grundschuldbestellungsurkunde)
-
Prozessvergleiche